Antwort 05.02.2021 von Christoph Ploß CDU
(...) Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs der angeführten Droge sind medizinisch erwiesen, dies gilt insbesondere bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. (...)
(...) Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs der angeführten Droge sind medizinisch erwiesen, dies gilt insbesondere bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. (...)
(...) Wir haben mit Alkohol und Tabak zwei unstreitig gesundheitsschädliche legale Drogen. (...)
(...) In diesem Fall, da stimme ich Ihnen zu, ist dieser Umstand äußerst unbefriedigend. (...)
(...) Das Tragen einer hochwertigen Schutzmaske trägt maßgeblich dazu bei, das Infektionsgeschehen einzudämmen. (...)
(...) Ich halte eine Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen für sinnvoll. (...)
(...) Das Tragen einer hochwertigen Schutzmaske trägt maßgeblich dazu bei, das Infektionsgeschehen einzudämmen. (...)