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Übrigens kann jede Maßnahme der Exekutive auch gerichtlich überprüft werden, und das ist auch vielfach passiert. Ich möchte Sie an zwei hessische Beispiele erinnern: Die Korrektur des Bundesverfassungsgerichts, was eine Entscheidung zu einer Demonstration in Gießen angeht, deren Verbot aufgehoben wurde. Und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die von der Landesregierung geplante Wiedereröffnung der vierten Klassen der Grundschulen untersagte.
(...) Ich darf Ihnen versichern, dass mir als zuständigem Kunstminister und als Vorsitzendem der Kulturministerkonferenz die Belange der Kunst und Kultur sehr am Herzen liegen. (...)
(...) Nun gilt es, die Maßnahmen immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin zu hinterfragen (...)
(...) Wir haben uns bei der Abstimmung über das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthalten, weil es an wichtigen Stellen nicht zu Ende gedacht wurde. (...)
(...) Wir begleiten die Initiativen der Bundesregierung dabei stets kritisch und haben auch viele eigene Konzepte mit Vorschlägen vorgelegt, wie wir jetzt sicher durch und aus der Krise kommen. (...)