Antwort 08.10.2020 von Natascha Kohnen SPD
(...) Verluste aus Termingeschäften können nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
(...) Verluste aus Termingeschäften können nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
(...) Wir Grünen wollen Spekulationen am Finanzmarkt eindämmen, allerdings soll das nicht nur für die Privatanlegerinnen und -anleger gelten (...)
(...) Die Bayerische Staatsregierung fordert eine Streichung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. (...)
(...) Im Europäischen Parlament arbeiten wir dazu allerdings nicht (...)
(...) Diese Einschränkung der Verlustverrechnung lehnen wir Freien Demokraten entschieden ab. (...)
(...) die Aufnahme von Flüchtlingen ist die Aufgabe der gesamten EU, aber auch von Deutschland. (...)