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Rentenerhöhungen erfolgen prozentual, um das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit zu wahren, da die Rente auf dem individuellen Arbeitsverdienst und den Beitragszahlungen während des Erwerbslebens basiert
Es ist müßig, Äpfel mit Birnen zu vergleichen
Das Kabinett hatte sich jedoch aus folgenden – für mich auch nachvollziehbaren Gründen – für die Berücksichtigung ausschließlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entschieden. Dafür sind drei Punkte maßgeblich und handlungsleitend:
Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage direkt an Herrn Frei zu wenden.
zu einem möglichen AfD-Parteiverbotsverfahren habe ich bereits am 10.06. dieses Jahres eine Frage hier auf Abgeordnetenwatch beantwortet.
Demokratie schützt man durch klare Politik und mit Antworten auf die Fragen der heutigen Zeit.