Erik Pardeik
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Frage von Anja S. •

Wie soll das PNOG Gesetzt ? Die Senioren können nicht mehr adäquat versorgt werden .

Erik Pardeik
Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums meinen. Ihre Sorge, dass dadurch eine angemessene Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen zusätzlich erschwert werden könnte, teile ich.

Wichtig ist zunächst: Über dieses Vorhaben wurde bisher weder im Deutschen Bundestag noch im Bundesrat abgestimmt. Derzeit liegt lediglich ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag konnte deshalb noch kein Abstimmungsvotum abgeben. Auch ich selbst kann als Abgeordneter des Brandenburger Landtages nicht über ein Bundesgesetz abstimmen.

Die bisher bekannten Pläne sind jedoch in wesentlichen Punkten äußerst kritisch zu bewerten. Vorgesehen sind unter anderem strengere Voraussetzungen für die künftige Einstufung in bestimmte Pflegegrade, ein späterer Zugang zu höheren Zuschüssen bei den pflegebedingten Eigenanteilen im Heim sowie geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Damit drohen zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien.

Die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag hat den Entwurf deshalb bereits öffentlich scharf kritisiert. Eine Kleine Anfrage der Fraktion hat gezeigt, dass der Bundesregierung nicht einmal bundesweit vergleichbare Daten zu Wartezeiten auf Pflegeplätze, Aufnahmestopps, Personalengpässen oder fehlenden Anschlussplätzen nach Krankenhausaufenthalten vorliegen. Dennoch sollen Leistungen eingeschränkt und Kosten verlagert werden.

Die Kleine Anfrage der AfD Fraktion im Deutschen Bundestag einschließlich der Antwort der Bundesregierung können Sie hier vollständig nachlesen:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107125.pdf

Auch auf Landesebene bin ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Dr. Daniela Oeynhausen bereits parlamentarisch tätig geworden. In unserer Kleinen Anfrage 1249, Landtagsdrucksache 8/3277, haben wir die Landesregierung ausführlich zu den Auswirkungen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes auf Brandenburg befragt. Dabei geht es insbesondere um die Folgen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, ambulante und stationäre Pflegeangebote, ländliche Regionen sowie die Haushalte des Landes und der Kommunen. Außerdem wollen wir wissen, welchen Änderungsbedarf die Landesregierung sieht und wie sie ihren Einfluss gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat nutzen will.

Unsere Kleine Anfrage im Brandenburger Landtag können Sie hier vollständig nachlesen:

https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2026/08/3277.pdf

Für mich steht fest: Die Pflegeversicherung muss dauerhaft und solide finanziert werden. Das darf jedoch nicht zulasten der Pflegebedürftigen, der pflegenden Angehörigen oder der Kommunen geschehen. Erforderlich sind mehr Pflegeplätze, eine Stärkung der häuslichen Pflege und der Kurzzeitpflege sowie eine verlässliche Finanzierung. In seiner derzeit bekannten Form halte ich den Entwurf daher nicht für zustimmungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Erik Pardeik

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