ch sehe momentan keinen Anlass, an der Sicherheit der zugelassenen Impfstoffe zu zweifeln. In dem PEI-Sicherheitsbericht heißt es, dass in unterschiedlichen Zeiträumen nach einer Impfung Todesfälle gemeldet wurden.
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Die Zahl von 1919 Todesfällen klingt hoch, liegt aber also laut dem PEI innerhalb der statistischen Erwartbarkeit. Eine Kausalität zwischen Impfung und dem Versterben ist folglich nicht erkennbar.
Nach herrschender Rechtsauffassung begründet eine Finanzierungsverabredung zwischen Beteiligten der öffentlichen Hand keine Verpflichtung im Rahmen des Vergaberechts. Ihre Schlussfolgerung, dass es sich um eine gemeinsame Auftragsvergabe gehandelt habe, teile ich deshalb nicht.
Die Arcadis Germany GmbH wurde nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern von der Deutschen Bahn beauftragt. Die Deutsche Bahn selbst ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts und war für die Durchführung des Vergabeverfahrens allein verantwortlich.
Den Verzicht auf europaweite Ausschreibungen in der Vergabe kritisieren wir prinzipiell scharf.
Der Unterschied zwischen einer Impfpflicht und einem Impfzwang besteht darin, dass bei einer Pflicht keine staatliche Stelle die Menschen aufsucht, um ihnen ggf. auch gegen ihren Willen einen Impfstoff zu injizieren