Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt.
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Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt
Ich habe mich als Ministerin im Rahmen der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 geäußert und dabei auch das Thema Cannabis angesprochen.
Wir lehnen Leistungskürzungen im Sozialstaat ab und setzen uns stattdessen dafür ein, soziale Sicherheit zu stärken – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.