Antwort 17.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen.
Für Immobilienbesitzer*innen sind Härtefallregelungen und für Mieter*innen Schutzklauseln vorgesehen.
Die vom Menschen verursachte Klimakrise wird zur Klimakatastrophe, wenn wir den Ausstoß von Treibhausgasen nicht schnell und drastisch reduzieren.
Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter:
Ich lebe in der Iserlohner Innenstadt. Von dort aus breche ich zu den Terminen und Veranstaltungen in meinem Wahlkreis auf, der die Städte Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl umfasst.