Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen.
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Antwort 08.05.2023 von Maike Schaefer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.07.2024 von Jürgen Lenders FDP
Die DB Netz AG als Vorhaben-trägerin von Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ist nicht frei darin, notwendige Infrastrukturmaßnahmen auf bestimmten Strecken jeweils der für sie unternehmerisch vorteilhaftesten Finanzierung zuzuordnen. Nur dann wäre jedoch der von Ihnen beschriebene Fehlanreiz gegeben.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 04.05.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Energieaufwand beim Transport von Gütern mit der Bahn ist drei bis fünf Mal geringer als mit dem LKW.
Antwort 01.06.2023 von Johannes Vogel FDP
Diese Legislaturperiode ist es noch möglich, durch kluge Reformen die Pfeiler des Sozialstaats für alle Generationen stabil zu machen. Wir brauchen also auch eine Zeitenwende in der Rentenpolitik.
Antwort 04.05.2023 von Ruppert Stüwe SPD
Diese Ziele lassen sich nur mit umfassenden Sanierungen des Schienenbestandes und gleichzeitigem Aus- und falls geboten auch Neubau vorantreiben