Antwort 25.02.2026 von Matthias Steinfurth SPD
Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe.
Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe.
Diese Frist reicht in angespannten Wohnungsmärkten oft nicht aus, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen.
Unabhängig davon zeigt auch das von Ihnen angesprochene Gutachten, dass die Datenlage in diesem Bereich bislang nicht ausreichend ist, um weitreichende gesetzliche Maßnahmen sicher zu begründen.
Als SPD treten wir bereits lange für ein zweigliedriges Schulsystem ein: Gymnasium und Gemeinschaftschule

Sollte sich dies je ändern, und eine signifikante Wirkung der Homöopathie nachgewiesen werden, wäre ich gerne bereit meine aktuelle Meinung zu ändern.