Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.
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Inwieweit auch in M-V das Tarifergebnis auch für Versorgungsempfänger übernommen wird, können nur die Landtagsabgeordneten aus M-V beantworten.
bevor russische Staatsbürger Asyl in Deutschland bekommen, werden ihre Anträge individuell geprüft. Ihnen Aufenthaltsrecht zu gewähren, obliegt den Ausländerbehörden.
Wer als russischer Staatsbürger entscheidet, nicht Teil des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine sein zu wollen und daher Verfolgung durch Putins Regime erwarten muss, muss in Deutschland Asyl beantragen können
Grds halte ich nichts von einer einfachen Aufnahme russischer Mobilisierungsverweigerer, sondern plädiere für eine strenge Einzelfall- & Sicherheitsprüfung...
Ich finde es einen Skandal, dass sich Deutschland häufig weigert, russische Kriegsdienstverweigerer aufzunehmen.