Antwort 13.02.2024 von Hakan Demir SPD
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz.
Die Umstände der Signa-Pleite müssen aufgedeckt werden.
Als Freie Demokraten setzen wir uns daher für ein konsequentes Vorgehen gegen Finanzkriminalität ein.
Eine Sonderregelung für Personen, die Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes niederlegen gibt es nicht.
die CDU/CSU-Fraktion steht hinter staatlichen Investitionen, jedoch unter der Bedingung, dass sie langfristig, nachhaltig und verantwortungsvoll sind, um kommende Generationen nicht übermäßig zu belasten.