Sehr geehrte Frau T.
für Ihre Nachricht vom 17.08.2023 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Sehr geehrte Frau T.
für Ihre Nachricht vom 17.08.2023 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Allerdings setzen wir uns als Partei für die Finanzierung evidenzbasierter Medizin ein, eine Gleichstellung von nicht evidenzbasierter und evidenzbasierter Medizin wäre verfehlt. Wichtig ist die verifizierte Wirkung über Arzneimittel oder Therapieformen.
Einer rechtlichen Gleichstellung stehe ich kritisch gegenüber, solange dies auch Präparate umfassen würde, die frei von jeglicher wissenschaftlichen Evidenz (also ohne jeden Beleg einer medizinischen Wirksamkeit) angewandt werden
Eine rechtliche Gleichstellung von Schulmedizin und alternativen Behandlungsansätzen ist unter anderem aufgrund von nicht ausreichend belegter Wirksamkeit und daher einer Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes zum Behandlungserfolg nicht tragbar.
Diese Entscheidung trifft aus guten Gründen allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.