Antwort 10.10.2026 von Simone Borchardt CDU
Ein früherer Renteneintritt darf nicht zur Armutsfalle werden.
Ein früherer Renteneintritt darf nicht zur Armutsfalle werden.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.
Eine medizinisch notwendige und dringliche Behandlung sollte nicht schlechter vergütet werden, nur weil Patient*innen selbst einen freien Therapieplatz gefunden haben, statt über die Terminservicestelle vermittelt zu werden.
Wer selbst erzeugten Strom nutzt, muss weniger Strom zukaufen und spart Stromkosten. Die Wirtschaftlichkeit hängt deshalb nicht allein von der Einspeisevergütung ab.