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Julia-Christina Stange
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Frage von Gunnar R. •

Warum soll eine dringend benötigte Akutbehandlung nur bei TSS-Vermittlung voll vergütet werden, obwohl der Versicherte direkt einen verfügbaren Behandlungsplatz findet?

Der Änderungsantrag knüpft die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Akutbehandlung nicht nur an die zuvor festgestellte Dringlichkeit, sondern zusätzlich daran, dass der Behandlungstermin über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde. Begründet wird dies mit dem Ziel, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Meldung freier Akuttermine an die TSS zu bewegen. Ist es aus Sicht der Versicherten sinnvoll, die Vergütung einer medizinisch dringlich erforderlichen Behandlung vom Zugangsweg abhängig zu machen? Ein Patient, der selbst unmittelbar einen verfügbaren Akutplatz findet, erhält schließlich dieselbe indizierte Behandlung wie ein über die TSS vermittelter Patient. Wäre es nicht sachgerechter, die volle Vergütung an die festgestellte Dringlichkeit und die tatsächlich erbrachte Behandlung zu knüpfen?

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Antwort von Die Linke

Guten Tag Gunnar R., 

danke für Ihre Frage und dass Sie sich mit Ihren Sorgen an mich gewandt haben. Ich kann Ihre Kritik und Ihre Sorge um die Zukunft der psychischen Gesundheitsversorgung sehr gut nachvollziehen. 

Grundsätzlich halte ich einen zusätzlichen Anreiz für die effiziente Vermittlung freier psychotherapeutischer Termine für sinnvoll. Bereits jetzt gibt es viel zu wenig freie Therapieplätze, weshalb die Kommunikation verfügbarer Kapazitäten an Patient*innen wichtig ist. Zu diesem Zweck erhalten aktuell Praxen, die freie Termine an die Terminservicestelle (TSS) melden, eine zusätzliche Vergütung. Allerdings wird die generelle extrabudgetäre Vergütung ab dem 01.01.2027, im Rahmen des sogenannten „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetztes“, gestrichen. Nur noch in Fällen therapeutischer Akutbehandlung und bei festgestellter Dringlichkeit, sollen Krankenkassen, nach Terminvereinbarung über die TSS, zusätzlich vergüten.

Darüber hinaus stimme ich Ihnen vollkommen zu: Eine medizinisch notwendige und dringliche Behandlung sollte nicht schlechter vergütet werden, nur weil Patient*innen selbst einen freien Therapieplatz gefunden haben, statt über die Terminservicestelle vermittelt zu werden. Der Anreiz, freie Termine an die TSS zu melden, darf nicht dazu führen, dass Menschen mit vergleichbarem Behandlungsbedarf allein aufgrund ihres Zugangswegs unterschiedlich behandelt werden. Eine Kopplung der Vergütung an den Vermittlungsweg halte ich für falsch. Stattdessen muss eine gute, flächendeckende gesundheitliche Versorgung, besonders in Akutfällen, gewährleistet werden. Notwendig dafür sind eine ausreichende Finanzierung, langfristige Planungssicherheit und gute Arbeitsbedingungen für diejenigen, die diese Versorgung leisten. Dazu gehören für mich selbstverständlich auch der Ausbau psychotherapeutischer und psychiatrischer Angebote. Bereits im Juni haben wir eine extrabudgetäre Vergütung sowie die Wiedereinführung der Angemessenheitsklausel gefordert. Diese würde eine gesetzliche Mindesthöhe für die Honorierung von Psychotherapeut*innen sicherstellen. Unser Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.                                                                                                     

Nichtsdestotrotz werden wir weiter dafür kämpfen, dass psychische Gesundheit nicht zum Sparposten wird. Gute Gesundheitsversorgung darf kein Privileg sein, sondern muss für alle Menschen zugänglich und verlässlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Julia-Christina Stange, MdB

Sprecherin für ambulante Versorgung, Frauengesundheit und Ausbildung in Gesundheitsberufen

Fraktion Die Linke im Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

www.juliacstange.de

www.dielinkebt.de

 

 

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