Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Alles spricht für die Einführung einer 3 % Hürde bei Bundes- und Landtagswahlen. Zusätzlich ist die Ersatzstimme ein guter Ansatz, der den Wählerwillen zeigt.

ich finde die jetzige Wahlrechtsreform als unverhältnismäßig und ungerecht. Die Politikverdrossenheit wird dadurch gesteigert und demokratische Prozesse werden hiermit deutlich erschwert.