Frage von Norbert L. • 13.04.2023

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Deshalb freue ich mich, dass das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf für das neue Namensrecht veröffentlicht hat.
Eine generelle und voraussetzungslose Ausweitung des Geschwisternachzugs über die bestehenden Regeln des Familiennachzugs hinaus halte ich für problematisch.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.