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vielen Dank für Ihre Frage. Die Zustimmungswerte der Bundesregierung mit der Dauer der Amtszeit in Verbindung zu setzen, halte ich für wenig sinnvoll. Die Abgeordneten werden alle vier Jahre gewählt und können ebenso auch wieder abgewählt werden.
Im Falle eines Wegfalls der Zehn-Jahres-Frist bei Veräußerungsgewinnen von privaten Immobilien sollte voraussichtlich auch eine Anpassung der Regelungen im Investmentsteuerrecht notwendig werden
Die politischen Einstellungen und Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sind Privatsache und dürfen weder von Arbeitgebern noch Behörden abgefragt werden
Ich selbst habe in Grafenau einige Plakate aufgehängt