Antwort 16.12.2024 von Janine Wissler Die Linke
Ich sehe die Bedingungen als eindeutig erfüllt , das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen.
Ich sehe die Bedingungen als eindeutig erfüllt , das höchste Gericht mit einer Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen.
Wie Sie schon festgestellt haben, ist Herr Assange auf Grundlage bestehender Gesetze in Großbritannien inhaftiert. Die Entscheidung über eine Auslieferung an die USA liegt, wie ebenfalls von Ihnen angedeutet, nicht in den Händen der deutschen Bundesregierung.
Unter diesen Umständen und solange die USA nicht glaubhaft einen fairen Prozess garantieren können, wäre es nur folgerichtig, wenn die britischen Gerichte ihm Schutz gewähren.
Deutschland ist weder Teil des Verfahrens gegen Julian Assange noch aktiv daran beteiligt....