Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.08.2024 von Martina Stamm-Fibich SPD
Antwort 15.08.2024 von Axel Knoerig CDU
Aus Sicht der CDU/CSU hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt.
Antwort 16.08.2024 von Carmen Wegge SPD
wir befinden uns derzeit noch mit den beteiligten Ministerien dazu in zahlreichen Gesprächen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Details an dieser Stelle nennen kann.
Antwort 13.09.2024 von Peggy Schierenbeck SPD
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Tierschutzgesetz die Lebensqualität etlicher Tiere verbessern
Antwort ausstehend von Esther Dilcher SPD
Antwort ausstehend von Michael Brychcy CDU