Frage von Tobias B. • 07.08.2023

Antwort ausstehend von Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns dafür ein, dass Flächenzahlungen nicht mehr nur nach der Größe der bewirtschafteten Fläche bemessen werden, um kleine Betriebe zu unterstützen.
Als Politikerin habe ich keine Einblicke in die konkreten Hintergründe dieser Preiserhöhung, die Ihr Stromanbieter als privatwirtschaftliches Unternehmen eigenständig getroffen hat.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG geltendes Recht.
Tatsächlich hat die Verstärkung der Präsenzmaßnahmen am Hauptbahnhof zur Abordnung von Angestellten im Polizeidienst aus den Regionen Nord und Wandsbek geführt, welche auch für die Stadtteile Barmbek, Uhlenhorst und Dulsberg zuständig sind.