Danke für Ihre Frage. Aber was konkret die Bundesregierung plant, sollten Sie die Bundesregierung fragen.
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Ich habe der Position des Europäischen Parlaments nach langer Abwägung zugestimmt, weil sie den Ratsvorschlag gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich verbessert hat. Für mich war entscheidend, dass das Parlament unter anderem ausdrücklich festgeschrieben hat, dass Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von der Ausnahmeregelung ausgenommen werden soll. Außerdem wurde der Anwendungsbereich eingegrenzt und zusätzliche rechtsstaatliche Sicherungen vorgesehen.
Ich habe der Verlängerung zugestimmt, weil sie keine neuen Überwachungsbefugnisse schafft und auch keine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation scannt.
Bei der Abstimmung ging es nicht um die Einführung einer neuen „Chatkontrolle“, sondern ausschließlich um die Verlängerung der bereits seit 2021 geltenden CSAM-Übergangsregelung