Die geplante Verabschiedung des BStabG am 10.07.26 gefährdet die psychotherapeutische Versorgung Millionen gesetzlich Versicherter. Was wollen Sie dagegen tun und wie werden Sie morgen abstimmen?
Kurz vor der finalen Befassung des Gesundheitsausschusses mit dem GKV-
Beitragsstabilisierungsgesetz wurden heute Änderungsanträge zum Gesetzentwurf
bekannt, die eine weitere Verschlechterung der Regelungen zur psychotherapeutischen
Vergütung vorsehen. Die neuen Vorschläge sehen vor, den Anspruch auf eine
angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu streichen, obwohl dieser durch die ständige Rechtsprechung des BSG vielfach bestätigt ist. Damit wird die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig gefährdet und über Jahre mühsam errungenen Erfolge in der psychotherapeutischen Versorgung werden zunichte gemacht. Dabei ist irritierend, dass in den Begründungen zu den Änderungsanträgen selbst negative
Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung angenommen und durch eine
Übergangsregelung abgemildert werden sollen, sodass “(...) keine kurzfristigen
Therapieabbrüche erfolgen müssen”.

