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Jan-Marco Luczak
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Frage von Nils B. •

Die geplante Verabschiedung des BStabG am 10.07.26 gefährdet die psychotherapeutische Versorgung Millionen gesetzlich Versicherter. Was wollen Sie dagegen tun und wie werden Sie morgen abstimmen?

Kurz vor der finalen Befassung des Gesundheitsausschusses mit dem GKV-

Beitragsstabilisierungsgesetz wurden heute Änderungsanträge zum Gesetzentwurf

bekannt, die eine weitere Verschlechterung der Regelungen zur psychotherapeutischen

Vergütung vorsehen. Die neuen Vorschläge sehen vor, den Anspruch auf eine

angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu streichen, obwohl dieser durch die ständige Rechtsprechung des BSG vielfach bestätigt ist. Damit wird die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung nachhaltig gefährdet und über Jahre mühsam errungenen Erfolge in der psychotherapeutischen Versorgung werden zunichte gemacht. Dabei ist irritierend, dass in den Begründungen zu den Änderungsanträgen selbst negative

Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung angenommen und durch eine

Übergangsregelung abgemildert werden sollen, sodass “(...) keine kurzfristigen

Therapieabbrüche erfolgen müssen”.

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