Frage von Kathrin H. • 19.05.2025

Antwort ausstehend von Carolin Gerbothe CDU
Thüringen geht mit dem Festhalten an der BLF im Bundesvergleich tatsächlich und richtigerweise von Ihnen festgestellt einen Sonderweg.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Die AfD wird das Thema weiter verfolgen und insbesondere einen Gesetzentwurf zur Beendigung der Finanzierung einbringen.
Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum wir als CDU uns gegen eine Vermögenssteuer aussprechen – und welche Alternativen wir für eine gerechtere Steuerpolitik vorschlagen.