Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat für mich höchste Priorität.
Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.