(...) Dennoch kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits vor geraumer Zeit aufgrund wiederholter MenschenrechtsverMenschenrechtsverstößesfuhrverbot für Kriegswaffen in vier mexikanische Bundesstaaten erlassen hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Einhaltung dieses Verbots von den zuständigen deutschen Behörden kontinuierlich überwacht wird. (...)
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(...) Viele Bürgerinnen und Bürger stehen CCS kritisch gegenüber, weil sie wie wir in den erneuerbaren Energien die zukünftigen Energieträger sehen oder weil sie, ebenso wie wir, die mögliche Verunreinigung des Grundwassers und andere Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen wollen. Ich will im Folgenden versuchen, Ihnen unsere Position zu CCS, die in unser Gesamtkonzept zur zukünftigen Energiepolitik eingebunden ist, zu verdeutlichen. (...)
(...) Der Grüne Vorschlag sieht es hingegen vor, CO2-Verpressung generell zu untersagen, Forschung im begrenzten Rahmen aber zuzulassen. Dabei soll nur die Forschung erlaubt sein, die der Verpressung der „prozessbedingten Emissionen“ dient. (...)
(...) Beispielsweise kommt der Schuldenschnitt für Griechenland anderthalb Jahre zu spät und auch weitere Einsichten wie die Notwendigkeit einer Finanztransaktionssteuer wurden – obwohl seit langem von vielen Akteuren und Experten gefordert – von Regierungsseite viel zu spät erkannt. Ich plädiere dafür, Griechenland im Euro-Raum zu halten. Dies geht aber nur und ausschließlich bei harten und klaren Vorgaben für die Griechen. (...)
(...) die FDP setzt sich stets für die Wahrung der Bürgerrechte ein und vertritt diese auch im Rahmen der Koalition mit der Union. Dazu versuchen wir, kritikwürdige Vorgänge aufzuklären, grundrechtskonforme Alternativen aufzuzeigen und diese im Rahmen der Koalition durchzusetzen. (...)
(...) Es gilt der Vorrang des Straßenrechts vor dem Straßenverkehrsrecht. Sollte bei Bundesfernstraßen durch die Anordnung einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme die Straßennutzung zur Aufnahme weiträumigen Verkehrs so beeinträchtigt werden, dass diese Funktion nicht mehr erfüllt werden kann, ist die Anordnung derartiger Verkehrszeichen unzulässig. Wenn sich der Verkehr so verlagern würde, dass die Bundesfernstraßen tatschlich nicht mehr dem Fernverkehr dient oder zu dienen bestimmt ist, wäre sie in eine dem neuen Zweck entsprechende Straßenkategorie abzustufen. (...)