Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Herbert L. •

Frage an Tankred Schipanski von Herbert L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schipanski,

Wie ist Ihre Meinung dazu, aber bitte nicht auf eine Bürgersprechstunde verweisen, denn das interessiert viele Wähler!Seit Januar 2000 sind die »Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen« der Bundesregierung gültig, die auf einem Verhaltenskodex der Europäischen Union für den Export von Militärtechnologie und Rüstungsgütern basieren. Dieser Verhaltenskodex, der 2008 mit einem vom Europarat verabschiedeten »Gemeinsamen Standpunkt« für alle EU-Länder verbindlich wurde, verpflichtet diese, eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, wenn »eindeutig das Risiko besteht, daß die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden können«. In dem Papier wird interne Repression unter anderem als »Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, willkürliche oder Schnellhinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten« definiert.

Trotzdem sind in Mexiko, einem Land mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen, die Kriegswaffeneinfuhren aus Deutschland sprunghaft angestiegen – um das 17fache, wenn man das Volumen von 2007 bis 2009 mit dem von 2003 bis 2005 vergleicht. Durchschnittlich wurden zuletzt Kriegswaffen im Wert von drei Millionen Euro pro Jahr exportiert. Hinzu kommt die vertraglich vereinbarte Lieferung von zwölf Kampfhubschraubern.

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leonhardt,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20. Oktober 2011, in der Sie mich um eine Positionierung zum Thema „Waffenlieferungen nach Mexiko“ bitten.

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich anerkanntermaßen über eines der strengsten Kriegswaffenkontrollgesetze. Für die Einhaltung dieses Gesetzes sind zunächst die exportierenden Rüstungsfirmen zuständig. Die Kontrolle obliegt der Exekutive, nicht dem Deutschen Bundestag.

Dennoch kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits vor geraumer Zeit aufgrund wiederholter Menschenrechtsverstöße in Mexiko ein Ausfuhrverbot für Kriegswaffen in vier mexikanische Bundesstaaten erlassen hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Einhaltung dieses Verbots von den zuständigen deutschen Behörden kontinuierlich überwacht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB