Frage von Stefan B. • 12.05.2025

Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Die Regelungen des § 218 haben sich seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt.
Dieser hart errungene gesellschaftliche Kompromiss ist eine gute Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert, aber auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Sehr geehrter Herr K.,
Sehr geehrter Herr H.
Um eine weitere Aufwertung des Süntels zu erreichen, ist es entscheidend, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger wie Sie weiterhin für den Schutz und die Bekanntmachung dieses Naturjuwels einsetzen.