(...) Sie zitieren nur einen Ausschnitt meiner Presseerklärung, der aus dem Zusammenhang gerissen missverständlich ist. Ich sage noch einmal deutlich: Die Beschneidung von Mädchen ist selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Der Zweck der weiblichen Beschneidung ist die Verstümmelung und die Diskriminierung selbst. (...)
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(...) Der Kinderrechtsauschuss der Vereinten Nationen, der die Kinderrechtskonvention maßgeblich gestaltet und auf den Weg gebracht hat, sieht keinen Widerspruch zwischen dem in der Konvention formulierten Schutz körperlicher Unversehrtheit und der Beschneidung von Jungen. (...)
(...) Die TARGET2-Forderungen der Bundesbank sind in erster Linie durch das Erliegen des Interbankenmarktes im Zuge der Euro-Schuldenkrise entstanden. (...) Der geordnete Ausstieg einzelner Staaten aus der Eurozone stellt dagegen ein sehr geringes Risiko für die TARGET2-Forderungen der Bundesbank dar, denn die Verbindlichkeiten einer nationalen Zentralbank bleiben natürlich auch bei einem Währungswechsel bestehen. (...)
(...) Zur Wahrung unsere Souveränität über den Haushalt im Zusammenhang mit dem ESM kann ich Ihnen folgendes mitteilen: (...) Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. (...) Der Deutsche Bundestag musste nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. (...) Die konkreten Beteiligungsrechte sind im Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt: Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. (...) Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. (...) Auch mit der Zustimmung zum ESM bleibt unsere Souveränität über den Haushalt gewahrt. (...)