Sehr geehrter Herr Ross,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Ross,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) ich bin durchaus der Meinung, dass sich Inhaber öffentlicher Ämter an strengeren Maßstäben messen lassen müssen, als dies ein normaler Bürger zu tun hat. Aber auch dieser nachvollziehbare Wunsch hat letztlich Grenzen. (...)
(...) Selbstverständlich darf man Säuglinge nicht quälen und nicht körperlich schädigen, sondern das ist und bleibt verboten und auch strafbar. Strafantrag stellen können die Vertretungsberechtigten der Säuglinge, also in der Regel die Eltern, oder auch die Staatsanwaltschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentliches Interesse annehmen und ein Strafverfahren von sich aus einleiten - gegebenenfalls auch gegen die Eltern. (...)

Sehr geehrter Herr Dr. Kiessling,
vielen Dank für Ihre Ausführungen.