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Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.
In Deutschland gibt es in einigen Bereichen unbestritten einen spürbaren Investitionsstau, der auch unsere Infrastruktur belastet.