Antwort 18.03.2026 von Alexander Hoffmann CSU
Sehr geehrte Frau M.,
Sehr geehrte Frau M.,
Ich halte diese Entscheidung für falsch. Dabei handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit der Bundesebene. Der Bayerische Landtag ist daher nicht zuständig.
Für mich ist klar: Psychische Gesundheit muss denselben Stellenwert haben wie körperliche Gesundheit.
Psychotherapie stärken, Vergütung sachgerecht prüfen, Versorgung verlässlich sichern
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen