Die Honorarkürzungen, die Sie ansprechen, wurden jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen, also nicht von „der Politik“.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.05.2026 von Patricia Lips CDU
Antwort 10.07.2026 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Bündnisgrünen setzen uns weiterhin für eine angemessene Finanzierung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und eine Verbesserung der Versorgung ein.
Antwort 25.05.2026 von Thorsten Rudolph SPD
Man muss unterscheiden: Die Vergütung wird von der Selbstverwaltung entschieden. Die GKV-Reform soll die Beiträge stabilisieren und die Versorgung sichern.
Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Antwort 31.08.2026 von Tanja Machalet SPD
Wie sie sicherlich bereits wissen, ist die angesprochene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen ist keine Entscheidung des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung, sondern geht auf einen Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurück.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU