Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Daniela K. •

Wie kann die Regierung die Kürzung psychotherapeutischer Leistungen und die Einschnitte durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz finanziell und menschlich verargumentieren?

Sehr geehrte Frau Machalet,

als im Bereich mentale Gesundheit Arbeitende finde ich die bereits umgesetzten und geplanten Kürzungen finanziell und menschlich nicht nachvollziehbar. Dies spart kurzfristig marginale Beträge im GKV-Budget (Anteil Psychotherapie: 0,7 %), verursacht aber massive Folgekosten. Unbehandelte psychische Krisen kosten Deutschland jährlich ca. 27 Mrd. € durch Arbeitsausfälle (BAuA, 2023). Psychotherapie ist eine Investition: Jeder investierte Euro spart laut WHO bis zu 5 € an Folgekosten (Krankenhaus, Krankengeld). Best Practice Finnland: Durch massive Investitionen in Therapie und Prävention wurde die Suizidrate seit 1990 halbierte. Eine neue Therapiegarantie sichert Hilfe binnen 28 Tagen, um Chronifizierung und Kosten zu senken. In Deutschland drohen durch Budgetierung und Honorarkürzung (-4,5 %) längere Wartezeiten (aktuell 142 Tage) und Praxissterben. Bitte setzen Sie sich für den Erhalt der Entbudgetierung ein!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Daniela K.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

 

zunächst möchte ich auf einen wichtigen Punkt eingehen: In Ihrer Frage werden zwei unterschiedliche Sachverhalte angesprochen, die häufig miteinander vermischt werden, rechtlich und politisch aber klar voneinander zu unterscheiden sind.

 

Wie sie sicherlich bereits wissen, ist die angesprochene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen ist keine Entscheidung des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung, sondern geht auf einen Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurück. In Deutschland werden Fragen des Leistungsumfangs und der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen grundsätzlich von den Selbstverwaltungspartnern verhandelt. Im konkreten Fall konnten sich GKV-Spitzenverband und KBV nicht auf die jährliche Anpassung der psychotherapeutischen Vergütung verständigen. Deshalb hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Absenkung der Vergütung beschlossen. Gegen diese Entscheidung hat die KBV den Rechtsweg beschritten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung des Beschlusses zunächst ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

 

Die Rolle des Bundesministeriums für Gesundheit ist hierbei gesetzlich auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Es kann prüfen, ob das Verfahren rechtmäßig durchgeführt wurde, nicht aber, ob die Entscheidung inhaltlich oder fachlich zweckmäßig ist. Diese Verantwortung liegt bewusst bei den Akteuren der gemeinsamen Selbstverwaltung. Im Gesundheitsausschuss haben wir das Bundesministerium dennoch um eine Stellungnahme gebeten. Nach Abschluss der Prüfung wurde dargelegt, dass aus Sicht des Ministeriums keine Anhaltspunkte für Rechtsverstöße beim Zustandekommen des Beschlusses bestehen. Unabhängig davon haben wir als SPD-Fraktion aber deutlich gemacht, dass wir die wirtschaftlichen Grundlagen und Auswirkungen dieser Entscheidung kritisch sehen. Die Aussetzung der Vollziehung durch das Landessozialgericht zeigt zudem, dass die aufgeworfenen Fragen einer sorgfältigen gerichtlichen Prüfung bedürfen. Wir werden den Fortgang dieses Verfahrens und seine Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung weiterhin aufmerksam begleiten.

 

Davon zu unterscheiden ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses verfolgt das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und enthält eigenständige gesetzliche Regelungen. Gerade mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung habe ich mich gemeinsam mit meinen SPD-Kolleginnen und -Kollegen im parlamentarischen Verfahren bis zuletzt für Verbesserungen eingesetzt.

 

Eines möchte ich dabei nicht verschweigen: Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Kompromiss. Es ist der Versuch, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren und gleichzeitig die medizinische Versorgung so gut wie möglich zu sichern. Auch ich hätte mir an verschiedenen Stellen weitergehende Regelungen gewünscht. Politik in einer Koalition in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedeutet jedoch häufig, zwischen dem finanziell Machbaren und dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten verantwortungsvoll abzuwägen. Ohne ein Gegensteuern wären wir mit deutlichen Beitragssatzerhöhungen konfrontiert gewesen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber langfristig erheblich belastet hätten.

 

Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf zudem mit einem Entschließungsantrag flankiert. Auf Drängen der SPD konnten dabei erhebliche Verbesserungen erreicht werden. Wir haben uns als Koalition verpflichtet, begonnene psychotherapeutische Behandlungen künftig bis zum tatsächlichen Abschluss und nicht nur bis zu einem Stichtag abzusichern, die extrabudgetäre Vergütung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen dauerhaft zu erhalten, den Zugang zu dringlichen psychotherapeutischen Behandlungen weiter zu verbessern und hierfür zusätzliche finanzielle Mittel in erheblichem Umfang bereitzustellen.

 

Darüber hinaus wurde gesetzlich sichergestellt, dass die innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Mittel auch künftig ausschließlich der Psychotherapie zugutekommen und nicht anderen Facharztgruppen zufließen können. Zudem haben wir den Zugang zur Psychotherapie vereinfacht, indem der Konsiliarbericht in bestimmten Fällen künftig entfallen kann.

 

Gerade die dauerhafte extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie war der SPD ein besonderes Anliegen. Wir wissen um den hohen Versorgungsbedarf und die teilweise unzumutbar langen Wartezeiten. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen zeigen, dass wir die Versorgung besonders vulnerabler Gruppen ausdrücklich schützen wollen. Diese Verbesserungen sind das Ergebnis intensiver Verhandlungen innerhalb der Koalition und des beharrlichen Einsatzes der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Sie führen an, dass Psychotherapie lediglich rund 0,7 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmache und Einsparungen deshalb kaum ins Gewicht fielen. Tatsächlich gehört die ambulante Psychotherapie gemessen an den Gesamtausgaben der GKV nicht zu den größten Ausgabenbereichen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zielte jedoch nicht darauf ab, einzelne Leistungsbereiche als "Kostentreiber" zu identifizieren, sondern sollte angesichts eines milliardenschweren Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzierung leisten. Die Konsolidierung erfolgte deshalb über eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen und nicht allein im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Während der Verhandlungen zum Gesetz weitete sich das Defizit der GKV nochmals aus, was unseren finanziellen Handlungsspielraum weiter einengte.

 

Auch Ihre Hinweise auf die volkswirtschaftlichen Folgen psychischer Erkrankungen sind berechtigt. Dass eine frühzeitige Behandlung langfristig hohe Folgekosten vermeiden kann, wird durch zahlreiche Studien gestützt. Gerade deshalb war es für uns wichtig, dass wir im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung erreichen konnten.

 

Sie befürchten außerdem, dass Budgetierung und Vergütungsänderungen zu einem Praxissterben und noch längeren Wartezeiten führen werden. Diese Sorge nehme ich ernst. Ob und in welchem Umfang diese Folgen tatsächlich eintreten, lässt sich derzeit jedoch noch nicht belastbar prognostizieren. Gerade deshalb beobachten wir sowohl die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen sehr genau und steuern gegebenenfalls nach.

 

Sie verweisen auf internationale Beispiele wie Finnland. Der Blick auf erfolgreiche Versorgungskonzepte anderer Länder ist zweifellos sinnvoll. Gleichzeitig unterscheiden sich die Gesundheitssysteme, ihre Finanzierungsstrukturen und ihre Versorgungsmodelle erheblich, sodass sich einzelne Maßnahmen nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen lassen. Dennoch sollten wir erfolgreiche Ansätze – etwa zur besseren Prävention, zu schnelleren Zugangswegen oder zur Früherkennung psychischer Erkrankungen – sorgfältig prüfen und dort übernehmen, wo sie sich auf unser Gesundheitssystem übertragen lassen. Der Ausschuss für Gesundheit war daher auch im Februar in Norwegen und Finnland mit einer Delegationsreise unterwegs, um sich bestimmte Aspekte des dortigen Gesundheitssystems näher anzuschauen.

 

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir den ursprünglichen Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten verändert und wichtige Verbesserungen durchgesetzt haben. Darüber hinaus haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Bedarfsplanung insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für den ländlichen Raum weiterzuentwickeln, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf künftig besser abzubilden und den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung nachhaltig zu verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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