Nach herrschender Rechtsauffassung begründet eine Finanzierungsverabredung zwischen Beteiligten der öffentlichen Hand keine Verpflichtung im Rahmen des Vergaberechts. Ihre Schlussfolgerung, dass es sich um eine gemeinsame Auftragsvergabe gehandelt habe, teile ich deshalb nicht.
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Antwort 31.01.2022 von Mareike Engels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.01.2022 von Cem Berk SPD
Die Arcadis Germany GmbH wurde nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern von der Deutschen Bahn beauftragt. Die Deutsche Bahn selbst ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts und war für die Durchführung des Vergabeverfahrens allein verantwortlich.
Antwort 02.02.2022 von David Christopher Stoop Die Linke
Den Verzicht auf europaweite Ausschreibungen in der Vergabe kritisieren wir prinzipiell scharf.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 24.01.2022 von Chantal Kopf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Unterschied zwischen einer Impfpflicht und einem Impfzwang besteht darin, dass bei einer Pflicht keine staatliche Stelle die Menschen aufsucht, um ihnen ggf. auch gegen ihren Willen einen Impfstoff zu injizieren
Antwort 03.01.2022 von Johann Saathoff SPD
ich bin der klaren Auffassung, dass Whistleblower, wenn sie strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, geschützt und nicht bestraft gehören.