Antwort 15.02.2022 von Florian Oßner CSU
Mir ist es untersagt, öffentlich meine persönliche Entscheidung bei der Bundesversammlung kund zu tun, da es sich um eine geheime Wahl gehandelt hat.
Mir ist es untersagt, öffentlich meine persönliche Entscheidung bei der Bundesversammlung kund zu tun, da es sich um eine geheime Wahl gehandelt hat.
am 23. April haben wir uns als EU-Parlament, gemeinsam mit der Kommission und dem Rat auf den “Digital Service Act”, welcher als “Grundgesetz” für das Internet fungieren wird, geeinigt.
Da der Produktstart für die zweite Hälfte 2023 vorgesehen ist, müsste der Eintrag in die Liste entsprechend erfolgen.