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Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen.
Derzeit ist die erste Lesung dieses Gesetzes im Bundestag für den 20./21. Oktober vorgesehen. Die abschließende 2./3. Lesung des Gesetzes bzw. dessen Beschluss im Bundestag findet voraussichtlich am 1./2. Dezember statt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt kurz nach dem Beschluss.
Ihr Anliegen kann bei der Bürgerberatung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin besser und zielgenauer beantwortet werden.
Zum Ausgleich der widerstreitenden Interessen halte ich die bereits bestehenden Gesetze für geeignet und angemessen. Ein Anlass zur Verschärfung zeigt sich mir derzeit nicht.
ich rechne derzeit damit, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.