Ein schlichtes Verbot von Strom- und Gassperren ist in dieser Situation nicht zielführend. Denn es könnte bei den betroffenen Haushalten zu einer Schuldenspirale führen.
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In der derzeit besonders schwierigen Lage müssen wir verhindern, dass Nachzahlungsforderungen besonders negative Folgen haben.
Danke für Ihre Frage. Nach aktuellem Stand des Gesetzes ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und damit am 1.1. nicht mehr in Kraft
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Die Bundesregierung setzt in ihrer Strategie auf einen Dreiklang zwischen Sanktionen, angemessenen Waffenlieferungen und Diplomatie
Mit dem Gasspeichergesetz hat die Ampel-Koalition bereits im April 2022 erstmals eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit die deutschen Gasspeicher sicher gefüllt werden