Damit die StVO entsprechend reformiert werden kann, muss aber zunächst das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.
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Als eines von ganz wenigen Krankheitsbildern hat Long-Covid daher auch explizit Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Um die Forschung zu intensivieren, sind nun Haushaltsmittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die beiden nächsten Jahre vorgesehen.
In den Haushaltsverhandlungen konnten weitere 6,5 Mio. € für den großen Forschungsbedarf in der Long-Covid-Forschung durchgesetzt werden, und außerdem die Förderung der Informationsseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
Diese Forderungen sind übrigens auch nicht neu, so haben wir diese bereits im Dezember 2021 (!), wo sich die Energiekrise bereits anbahnte, gefordert (also lange vor dem Ukraine-Krieg).