Antwort 25.01.2023 von Clara Bünger Die Linke
Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist die Aussage, dass das Kostenrisiko des klagenden Eigentümers mit der WEG-Reform reduziert wurde, nicht fehlerhaft.
Entgegen Ihrer Rechtsauffassung ist die Aussage, dass das Kostenrisiko des klagenden Eigentümers mit der WEG-Reform reduziert wurde, nicht fehlerhaft.

Neben Gas und Strom sorgen wir auch für Hilfen bei sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen, wie Heizöl und Holzpellets bzw. auch bei Briketts oder Flüssiggas
Die CO2-Bepreisung gehört ersatzlos abgeschafft.
Zwar habe ich zwei Ministerien zu verantworten, dennoch erhalte ich ausschließlich die einfachen Bezüge einer Ministerin.