Ich bitte Sie, sich bezüglich der Planungen der Bundesregierung an das, für das Urheberrecht zuständige, Bundesministerium der Justiz zu wenden
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Ob ein Werk als unwesentliches Beiwerk im Sinne des §57 Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu bewerten ist, ist eine Frage des Einzelfalls und ist unter Berücksichtigung aller Umstände aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsbetrachters zu beurteilen.
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Da wir dieses Quorum als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreichen, werden wir den Untersuchungsausschuss zeitnah auf den Weg bringen
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.
Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.