Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Urteile anderer Gerichte werden von ihm also nicht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit hin nachgeprüft. Der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht.
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Antwort 01.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 15.08.2024 von Peter Wilhelm Patt CDU
Ja, das kann sein, ebenso wie zwischen Leipzig und Halle oder Hamburg und S-H oder München und Sylt oder Berlin und Brandenburg usw.
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 17.09.2024 von Martin Rabanus SPD
Ich gehe davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, in denen Menschen aus Syrien oder Afghanistan (oder aus anderen Ländern) ihr Herkunftsland bereisen, um dort Urlaub zu machen. Trotzdem bin ich ähnlich irritiert wie Sie.
Antwort 25.09.2024 von Albrecht Glaser AfD
Aktives und verantwortliches Anlagemanagement ist Voraussetzung der Gewinnerzielung
Antwort 20.08.2024 von Hakan Demir SPD
Die Koalitionsparteien der Ampelregierung haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um.