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Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Ein Gesetzentwurf dazu befindet sich noch in Abstimmung. Ich hoffe sehr, dass die Bedenken hinsichtlich der Finanzierung, die insbesondere durch das FDP-geführte Finanzministerium vorgebracht werden, bald ausgeräumt werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich hierfür jedenfalls weiter intensiv einsetzen.
Wir haben eine gute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg gebracht, die Deutschland als modernem Einwanderungsland gerecht wird.
Unserer Recherche hat ergeben, dass die Anzahl der Beschäftigten im Einzelhandel nach Corona nicht gesunken sei