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Mit Blick auf eine Lösung, die den Doppelpass zum Regelfall für jeden macht, habe ich bereits ausgeführt, dass ich in der Abwägung deutlich mehr Nachteile als Vorteile für unser Land sehe und deshalb die anderslautenden Pläne der Ampel ablehne.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.