Frage von Patrik B. • 24.06.2023

Antwort von Dorothee Bär CSU • 24.07.2023
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich ausführen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung demokratischer Grundwerte immer an erster Stelle stehen.
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.