Frage von Horst E. • 28.06.2023

Antwort von Marius Weiß SPD • 28.06.2023
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.
Ich fordere schon lange eine Ausweitung der Betriebsbeschränkungen am Flughafen Frankfurt von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Sie können sich bei der Antwort zu der entsprechenden Frage selbst davon überzeugen.
Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf in der Ressortabstimmung, sodass ich hoffe, dass dieser noch vor der Sommerpause in diesem Jahre endlich verabschiedet werden wird
Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.