Halten Sie immer noch die Auswirkungen der Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) für Behauptungen?
Antwort 23.02.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Koalition aus SPD, FDP und den Grünen hat die geplante Aufhebung der Regelung im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) fest verankert. Damit können Anleger rückwirkend bis zur Einführung der Regelung im Jahr 2020 ihre Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt verrechnen.