Antwort 16.01.2024 von Ruppert Stüwe SPD
Das Ziel des Elterngeldes ist es Eltern dabei zu unterstützen, sich um die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu kümmern.
Das Ziel des Elterngeldes ist es Eltern dabei zu unterstützen, sich um die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu kümmern.
Differenzierung ist schwierig, Nachteile des aktuellen Gesetzentwurfs überwiegen
Die gesetzliche Rente ist ebenfalls beitragspflichtig. Daher ist es sachgerecht, dass auch Renten der berufsständischen Versorgungswerke wie eine gesetzliche Rente behandelt werden.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Polemische Unterstellungen.