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Es ist doch ganz einfach: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (das schreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, fest!).
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.
Nein, es werden auch Berufsqualifikationen ohne akademischen Grad zur Erlangung des Status als Fachkraft (im Sinne des Gesetzes) anerkannt. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an.
Demokratie verteidigen, da sind wir uns sehr einig. Aber Bad Kreuznach gegen rechts? Ist Bad Kreuznach auch gegen links?