Antwort 20.03.2024 von Nezahat Baradari SPD
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.
Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass solche Arten von Werbung in den sozialen Medien und auf Plattformen wie TikTok tatsächlich erlaubt sind.
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich nicht mehr dazu sagen kann, als dass die Arbeiten am Gesetzentwurf weiterhin laufen.