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Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass die Berichte und Informationen über den Inhalt des Telefonates am 3. April zwischen dem Verteidigungsminister Russlands und Frankreichs Sergej Schoigu und Sébastien Lecornu auseinandergehen.
Eine Änderung des Ihrem Sachverhalt zugrundeliegenden Gesetzestextes oder der Verwaltungsauffassung können wir nicht nachvollziehen.
An der Entkriminalisierung von Konsumenten im Rahmen der Cannabisgesetzgebung habe ich keine Kritik geübt. Diese richtet sich gegen die schwer zu kontrollierenden Regeln zum Konsum im öffentlichen Raum, die Umsetzung der Distribution von Cannabis, die Regeln zum Eigenanbau und die unzureichenden Präventionsmittel.
Was diese womöglich zu einer geänderten Einschätzung der von Ihnen bisher besuchten Jugendfreizeit bewegt, kann daher nur die in Ihrem Fall zuständige Landesbehörde selbst beantworten. An den Regelungen auf Bundesebene hat sich nichts geändert, weshalb wir hier leider keine Auskunft geben können.